Neue Förderung, neue Möglichkeiten für bezahlbares Wohnen

Bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und zu erhalten, bleibt eine der wichtigsten Aufgaben der Thüringer Wohnungsgenossenschaften und kommunalen Wohnungsgesellschaften. Zugleich müssen sie höhere Bau- und Finanzierungskosten, Anforderungen an Energieeffizienz und Barrierefreiheit sowie langfristig tragbare Mieten zusammenbringen. Ob ein Projekt umgesetzt werden kann, entscheidet sich deshalb oft an seiner Finanzierung.

Mit der neuen Thüringer Förderrichtlinie für die Jahre 2026 bis 2030 liegt ein Rahmen für den sozialen Mietwohnungsbau vor. Er umfasst Neubau ebenso wie Umbau, Erweiterung und Modernisierung im Bestand. Zinsfreie Darlehen und ergänzende Zuschüsse können Vorhaben ermöglichen, die ohne Förderung wirtschaftlich kaum darstellbar wären. Die Unternehmen müssen weiterhin einen erheblichen Eigenanteil aufbringen und jedes Projekt sorgfältig kalkulieren.

Der vtw hat die Erarbeitung der Richtlinie im Austausch mit dem Land begleitet. Aus Sicht der Mitgliedsunternehmen waren vor allem einfachere Verfahren und eine Förderung wichtig, die zur tatsächlichen Wirtschaftlichkeit der Vorhaben passt. 

Nun kommt es darauf an, wie sich die Regeln in der Praxis bewähren. Besonders in kleineren Städten treffen vergleichsweise niedrige zulässige Mieten auf Baukosten, die nicht entsprechend niedriger sind. Auch in gemeinsamen Pressepositionen der mitteldeutschen Wohnungsverbände setzt sich der vtw deshalb für verlässliche und wirtschaftlich tragfähige Rahmenbedingungen ein.

Der Verband unterstützt seine Mitglieder bei der Einordnung der Förderbedingungen und nimmt Rückmeldungen aus konkreten Projekten auf. Sie werden zeigen, welche Regelungen funktionieren und wo nachgebessert werden muss. Die ersten Zahlen zur ersten Einreichungsrunde geben Grund zum Optimismus. Offenbar ist das Interesse an Sozialwohnungen in Stadt und Land hoch. Dabei sind sowohl Neubau als auch Bestand projektiert. Mit rund 60 T€ Zuschussvolumen pro Wohnungen im Durchschnitt wird Bezahlbarkeit für bis zu 35 Jahre von deutlich mehr als 400 Wohnungen gesichert – finale Bewilligung vorausgesetzt. Nun muss sich die Richtlinie und deren Umsetzung in der Praxis beweisen. Wir sind an Bord.
Programmanmeldung: Die erste Frist endete am 17. September 2026. In den Folgejahren ist die Anmeldung grundsätzlich bis zum 31. Oktober des Vorjahres oder bis zum 31. März des laufenden Jahres einzureichen.